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Legal
Here you will find the terms for using beeBAAHM.
Stand: 4. August 2026 | Version 1.7
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der beeBAAHM GmbH
Version 1.7
Willkommen bei beeBAAHM! Wir freuen uns, dass du unsere Plattform nutzt. Bevor es losgeht, schau dir bitte die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sie regeln das rechtliche Verhältnis zwischen dir und uns – fair, transparent und so verständlich wie möglich.
Contents
1.1Anbieter der Plattform beeBAAHM ist:
beeBAAHM GmbH
Eichenstraße 12, 82269 Geltendorf
E-Mail: [email protected]
nachfolgend "beeBAAHM" genannt.
1.2Diese AGB gelten für alle Nutzer der Plattform beeBAAHM – sowohl für Kunden (Auftraggeber) als auch für Handwerksbetriebe (Auftragnehmer).
1.3Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Nutzer werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn beeBAAHM in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB der Nutzer Leistungen vorbehaltlos erbringt.
3.1beeBAAHM ist eine Vermittlungsplattform. Wir bringen Kunden und qualifizierte Handwerksbetriebe zusammen und stellen Werkzeuge zur Verfügung, mit denen Projekte koordiniert, Angebote erstellt und Rechnungen verwaltet werden können.
3.2beeBAAHM ist nicht Vertragspartei der Werkverträge, die zwischen Kunden und Handwerksbetrieben geschlossen werden. Wir treten weder als Vertreter noch als Erfüllungsgehilfe einer der beiden Seiten in Erscheinung. Wir schulden weder die vom Handwerksbetrieb versprochenen Leistungen noch die vom Kunden versprochene Vergütung.
3.3beeBAAHM übernimmt keine Gewähr für die Qualität, Rechtmäßigkeit, Sicherheit oder Vollständigkeit der von Handwerksbetrieben angebotenen Leistungen oder der von Kunden eingestellten Projekte.
3.4Gewährleistungs- und Haftungsfragen aus dem Werkvertrag richten sich ausschließlich gegen den jeweiligen Handwerksbetrieb. beeBAAHM übernimmt insoweit keine Verantwortung.
4.1Für die Nutzung der Plattform ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und beeBAAHM zustande.
4.2Bei der Registrierung sind wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Die Angaben sind während der gesamten Nutzungsdauer aktuell zu halten.
4.3Mehrfachregistrierungen unter verschiedenen Identitäten sind untersagt.
4.4beeBAAHM kann die Registrierung ablehnen oder von der Vorlage geeigneter Nachweise abhängig machen, wenn berechtigte Zweifel an den Angaben bestehen.
5.1Nutzer sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen.
5.2Bei Verdacht auf eine unberechtigte Nutzung der Zugangsdaten ist beeBAAHM unverzüglich zu informieren. beeBAAHM ist berechtigt, in solchen Fällen den Zugang vorübergehend zu sperren.
5.3Mitarbeiter von beeBAAHM werden niemals nach Passwörtern fragen.
6.1beeBAAHM bemüht sich, die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Jahresdurchschnitt bereitzustellen.
6.2Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben unberücksichtigt:
6.3beeBAAHM erbringt seine Leistungen am Übergabepunkt zum Internet. Für die Internetverbindung zwischen dem Nutzer und der Plattform ist der Nutzer selbst verantwortlich.
6.4Eine Haftung für die Folgen von Verfügbarkeitsausfällen besteht nur im Rahmen der allgemeinen Haftungsregelungen (Abschnitt 29).
7.1Regelmäßige Wartungs-, Sicherheits- und Aktualisierungsmaßnahmen können zu vorübergehenden Einschränkungen oder Unterbrechungen der Verfügbarkeit führen. beeBAAHM wird solche Wartungsarbeiten vorzugsweise außerhalb der für Handwerksbetriebe üblichen Geschäftszeiten (Werktags 7:00–18:00 Uhr) durchführen.
7.2Wartungsarbeiten, die die Funktionsfähigkeit der Plattform nicht nur unwesentlich beeinträchtigen, werden – soweit möglich – mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt (z. B. durch Mitteilung beim Einloggen oder per E-Mail).
7.3Zur Überwachung der technischen Stabilität und zur Fehlerbehebung kann beeBAAHM technische Betriebs- und Fehlerprotokolle führen. Diese Protokolle dienen ausschließlich der Systemsicherheit, Fehlersuche, Missbrauchserkennung und Stabilisierung der Plattform. Sie werden regelmäßig gelöscht; Fehlerprotokolle werden spätestens nach 30 Tagen gelöscht, soweit keine längere Aufbewahrung im Einzelfall zur Aufklärung eines konkreten Sicherheitsvorfalls, Missbrauchsfalls oder zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist.
7.4beeBAAHM ist berechtigt, die Plattform und ihre Funktionen weiterzuentwickeln, zu ändern oder zu erweitern. Änderungen sind zulässig, wenn sie für den Nutzer überwiegend vorteilhaft sind oder zumindest keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf die vertragsgemäße Nutzung haben.
7.5Bei wesentlichen, für den Nutzer nachteiligen Änderungen wird beeBAAHM mit angemessener Vorlaufzeit (in der Regel vier Wochen) informieren. Der Nutzer hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich zu kündigen.
8.1Nutzer behalten sämtliche Rechte an den von ihnen eingestellten Inhalten (Texte, Fotos, Logos, Profilangaben). beeBAAHM erhebt darauf keine eigenen Eigentumsansprüche.
8.2Mit dem Einstellen von Inhalten räumt der Nutzer beeBAAHM ein einfaches, räumlich und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an diesen Inhalten ein, soweit dies für den Betrieb der Plattform und die Vertragserfüllung erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere:
8.3Eine darüber hinausgehende Nutzung von Nutzerinhalten zu Marketing- oder Werbezwecken durch beeBAAHM erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer ausdrücklichen, gesonderten Einwilligung des Nutzers. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
8.4Nutzer sichern zu, dass sie über alle erforderlichen Rechte an den eingestellten Inhalten verfügen und dass die Inhalte keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) verletzen.
8.5Alle Rechte an der Plattform selbst, ihrer Software, ihrem Design, ihren Datenbanken und ihren Inhalten (mit Ausnahme der Nutzerinhalte) liegen bei beeBAAHM. Eine Verwendung außerhalb der bestimmungsgemäßen Plattformnutzung ist ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt.
9.1Nutzer dürfen die Plattform ausschließlich über die bereitgestellten Eingabemasken, Apps und Schnittstellen nutzen.
9.2Untersagt sind insbesondere:
10.1Wir möchten, dass alle Nutzer respektvoll miteinander umgehen. Daher gelten folgende Kommunikationsstandards.
10.2Auf der Plattform sowie in jeglicher Kommunikation über die Plattform sind insbesondere untersagt:
10.3Bei Verstößen gegen diese Standards behält sich beeBAAHM vor, einzelne Inhalte zu entfernen, Konten vorübergehend zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die konkreten Verfahren sind in den Abschnitten 13 (für Kunden) und 28 (für Handwerksbetriebe) geregelt.
11.1Nach Abschluss eines Projekts können Kunden den beauftragten Handwerksbetrieb bewerten. Die Bewertung soll anderen Nutzern eine Orientierungshilfe geben.
11.2Bewertungen müssen sachlich, wahrheitsgemäß und auf eigenen Erfahrungen basieren. Erfundene oder gekaufte Bewertungen sind untersagt und können zur Sperrung führen.
11.3Eine Bewertung ist nur möglich, wenn ein tatsächlicher Auftrag zustande gekommen ist – also wenn ein Vertrag geschlossen, eine Leistung begonnen oder eine Zahlung geleistet wurde.
11.4beeBAAHM prüft Bewertungen nicht standardmäßig auf inhaltliche Richtigkeit. Bei begründeten Hinweisen auf Verstöße gegen Kommunikationsstandards (z. B. offensichtlich falsche oder beleidigende Bewertungen) kann beeBAAHM Bewertungen entfernen. Es besteht kein Anspruch auf eine Prüfung im Einzelfall.
11.5Bewertete Handwerksbetriebe können einer Bewertung widersprechen, wenn diese gegen die Kommunikationsstandards verstößt. Der Widerspruch ist an [email protected] zu richten.
12.1beeBAAHM trifft im Rahmen des Stands der Technik angemessene Maßnahmen zur Datensicherung.
12.2Nutzer sind dennoch verpflichtet, regelmäßig eigene Sicherungskopien ihrer auf der Plattform gespeicherten Daten anzufertigen, soweit die Plattform Exportfunktionen bereitstellt. Dies gilt insbesondere für geschäftskritische Daten wie Rechnungen, Angebote und Kundendaten.
12.3Bei Datenverlust haftet beeBAAHM nur für solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen Datensicherung durch den Nutzer aufgetreten wären, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von beeBAAHM.
12.4Nutzer sind verpflichtet, ihre Daten vor dem Ende des Nutzungsvertrags rechtzeitig zu exportieren und zu sichern. Nach Vertragsende werden die Daten gemäß den Regelungen der Datenschutzerklärung anonymisiert oder gelöscht.
13.1Nutzer können ihr Konto jederzeit selbst löschen. Die Löschung erfolgt über die entsprechende Funktion in den Kontoeinstellungen.
13.2beeBAAHM kann Nutzerkonten sperren oder kündigen, insbesondere bei:
13.3Spezielle Regeln für Handwerksbetriebe (insbesondere die 30-Tage-Vorlauffrist nach P2B-Verordnung) finden sich in Abschnitt 28.
Wir behandeln personenbezogene Daten vertraulich und entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter beebaahm.com/datenschutz.
15.1Die Nutzung der Plattform ist für Kunden kostenlos. Es fallen keine Vermittlungsgebühren oder versteckten Kosten an.
15.2Kunden können über die Plattform Projekte einstellen, Angebote von Handwerksbetrieben erhalten und mit diesen kommunizieren.
15.3beeBAAHM garantiert nicht, dass für jedes Projekt ein passender Handwerksbetrieb gefunden wird oder dass Angebote eingehen.
16.1Kunden können auf der Plattform Projekte mit allen relevanten Informationen einstellen, insbesondere:
16.2Die Projektadresse ist erforderlich, da Handwerksbetriebe ihren Anfahrtsweg und ihre Verfügbarkeit beurteilen müssen, um ein sinnvolles Angebot abzugeben. Das Projekt einschließlich der Adresse ist für alle Handwerksbetriebe sichtbar, die im jeweiligen Einsatzgebiet aktiv und für das entsprechende Gewerk qualifiziert sind. Details zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung.
16.3Es dürfen nur ernsthafte Projekte eingestellt werden, die der Kunde tatsächlich umsetzen möchte. Mehrfachveröffentlichungen desselben Projekts oder Projekte zu Test- oder Recherchezwecken ohne tatsächliche Beauftragungsabsicht sind untersagt.
16.4Kunden sind verpflichtet, das Projekt zu deaktivieren, sobald es nicht mehr benötigt wird (z. B. weil die Leistung anderweitig erbracht wurde).
17.1Wenn ein Kunde einen Handwerksbetrieb beauftragt, kommt der Werkvertrag direkt zwischen Kunde und Handwerksbetrieb zustande. beeBAAHM ist nicht Vertragspartei.
17.2Inhalt, Preis, Ausführung, Gewährleistung und alle weiteren Konditionen des Werkvertrags richten sich nach den Vereinbarungen zwischen Kunde und Handwerksbetrieb sowie nach den gesetzlichen Vorschriften.
17.3Bei Streitigkeiten aus dem Werkvertrag wenden sich Kunden direkt an den Handwerksbetrieb. beeBAAHM kann auf freiwilliger Basis vermitteln, übernimmt aber keine Verpflichtung dazu.
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (also ab dem Tag der Registrierung).
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
beeBAAHM GmbH
Eichenstraße 12, 82269 Geltendorf
Telefon: +49 (0)8193 2899937
E-Mail: [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, wird Ihr Nutzerkonto bei beeBAAHM gelöscht. Da die Nutzung der Plattform für Kunden kostenlos ist, fallen keine Rückzahlungen an.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Sie ausdrücklich zustimmen, dass beeBAAHM mit der Ausführung des Vertrages (insbesondere durch Bereitstellung der Plattform und Vermittlung an Handwerksbetriebe) vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und Sie gleichzeitig bestätigen, dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragsausführung verlieren.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden.)
An beeBAAHM GmbH, Eichenstraße 12, 82269 Geltendorf, E-Mail: [email protected]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Nutzung der Plattform beeBAAHM.
Registriert am: ___________
Name: ___________
Anschrift: ___________
E-Mail-Adresse (Konto): ___________
Datum: ___________
Unterschrift (nur bei Mitteilung in Papierform): ___________
19.1Kunden verpflichten sich, wahrheitsgemäße Angaben zum Projekt zu machen.
19.2Kunden dürfen die von Handwerksbetrieben über die Plattform erhaltenen Daten ausschließlich für den projektbezogenen Zweck verwenden – nicht für plattformfremde Werbung oder Weitergabe an Dritte.
19.3Bei groben Verstößen gegen diese Pflichten kann das Konto gesperrt werden.
Hinweis: Die Regelungen in Teil C richten sich ausschließlich an Handwerksbetriebe, die als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handeln.
20.1beeBAAHM stellt Handwerksbetrieben eine Plattform zur Verfügung, über die sie:
20.2Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem gewählten Abonnement. Details sind in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf beebaahm.com einsehbar.
20.3beeBAAHM ist berechtigt, die Plattform und ihre Funktionen weiterzuentwickeln, zu ändern oder zu erweitern, soweit dies für den Handwerksbetrieb zumutbar ist und die wesentlichen Vertragspflichten nicht beeinträchtigt werden (siehe Abschnitt 7).
21.1Die Nutzung der Plattform durch Handwerksbetriebe erfolgt im Rahmen eines kostenpflichtigen Abonnements. Es stehen verschiedene Abonnement-Modelle (insbesondere monatlich oder jährlich) und Tarifstufen zur Auswahl.
21.2Die jeweils aktuellen Preise sind auf der Plattform einsehbar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
21.3Die Abonnement-Gebühr wird im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Bei monatlicher Zahlungsweise wird der ausgewiesene monatliche Nettopreis zuzüglich Umsatzsteuer abgerechnet. Bei jährlicher Zahlungsweise wird der in der Bestellübersicht ausgewiesene Jahresbetrag – also der ausgewiesene monatliche Vergleichspreis multipliziert mit zwölf – zuzüglich Umsatzsteuer in einer Zahlung für die gesamte Jahresperiode abgerechnet. Besteht eine kostenlose Testphase, wird die erste Abonnement-Gebühr erst zu dem im Bestellprozess ausgewiesenen Datum nach Ablauf der Testphase fällig.
21.4Für Abonnement-Gebühren stehen ausschließlich Kredit- bzw. Debitkarte und SEPA-Lastschrift zur Verfügung. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe. Vertragspartner für das Abonnement und Gläubiger der Abonnement-Gebühr bleibt die beeBAAHM GmbH; Stripe erbringt die technische Zahlungsabwicklung.
21.5Mit dem Hinterlegen und Bestätigen einer Zahlungsart ermächtigt der Handwerksbetrieb beeBAAHM, die bei Fälligkeit geschuldeten Abonnement-Gebühren entsprechend der gewählten monatlichen oder jährlichen Zahlungsweise über Stripe vom hinterlegten Zahlungsmittel einzuziehen. Bei Auswahl der SEPA-Lastschrift erteilt der Handwerksbetrieb zusätzlich das im Zahlungsformular angezeigte SEPA-Lastschriftmandat. Mandatsbestätigung und Lastschriftankündigungen werden nach Maßgabe des angezeigten Mandats und der anwendbaren SEPA-Regeln bereitgestellt. Der Handwerksbetrieb hat die hinterlegte Zahlungsart während der Vertragslaufzeit gültig und ausreichend gedeckt zu halten und Änderungen unverzüglich im Portal zu aktualisieren.
21.6Vollständige Karten- und Kontodaten werden unmittelbar in einer eingebetteten, von Stripe bereitgestellten Eingabekomponente erfasst. beeBAAHM erhält und speichert keine vollständigen Kartennummern, Kartenprüfnummern oder vollständigen IBANs. Im Portal werden lediglich die für Zuordnung, Anzeige und Abrechnung erforderlichen Stripe-Referenzen sowie maskierte Angaben wie Zahlungsart, Kartenmarke, letzte vier Ziffern, Kartenablauf oder Bankland gespeichert. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
21.7Kartenzahlungen können eine zusätzliche Authentifizierung, insbesondere 3-D Secure, erfordern. SEPA-Lastschriften sind ein Zahlungsverfahren mit zeitversetzter Bestätigung; eine zunächst angezeigte Verarbeitung bedeutet daher noch keinen endgültigen Zahlungseingang. Schlägt eine Zahlung fehl oder ist eine weitere Mitwirkung erforderlich, wird der Handwerksbetrieb informiert und kann zur Aktualisierung oder erneuten Bestätigung seiner Zahlungsart aufgefordert werden. Soweit rechtlich zulässig, kann beeBAAHM einen fehlgeschlagenen Einzug erneut versuchen.
21.8Mindestlaufzeit und Verlängerung: Die Mindestlaufzeit des kostenpflichtigen Abonnements entspricht der im Bestellprozess gewählten Abrechnungsperiode. Sie beträgt bei monatlicher Zahlungsweise einen Monat und bei jährlicher Zahlungsweise ein Jahr. Die erste Mindestlaufzeit beginnt an dem im Bestellprozess ausgewiesenen kostenpflichtigen Vertragsbeginn. Das Abonnement verlängert sich anschließend jeweils um einen weiteren Monat beziehungsweise ein weiteres Jahr, sofern es nicht rechtzeitig zum Ende der laufenden Mindestlaufzeit gekündigt oder nach den nachfolgenden Regeln geändert wird.
21.9Kündigung des Abonnements: Handwerksbetriebe können ihr Abonnement jederzeit über die in der Plattform bereitgestellte Kündigungsfunktion einfach und unkompliziert kündigen. Die Kündigung wird zum Ende der laufenden Mindestlaufzeit beziehungsweise Abrechnungsperiode wirksam:
Eine Kündigung per E-Mail an [email protected] oder per Brief ist ebenfalls möglich.
21.10Tarifwechsel: Für Wechsel zwischen kostenpflichtigen Tarifen gelten folgende Regeln:
21.11Preisanpassung: beeBAAHM kann die Abonnement-Preise anpassen. Über Preisänderungen werden Handwerksbetriebe mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden per E-Mail informiert. Handwerksbetriebe können der Preisänderung innerhalb dieser Frist widersprechen oder das Abonnement kündigen. Erfolgt kein Widerspruch und keine Kündigung, gilt das Abonnement zu den geänderten Konditionen als fortgeführt.
21.12Zahlungsverzug und vorübergehende Zugangsbeschränkung: Schlägt ein fälliger Einzug bestätigt fehl, informiert beeBAAHM den Handwerksbetrieb unverzüglich in Textform über die betroffene Rechnung, den offenen Betrag, die erforderliche Mitwirkung und den weiteren Ablauf. Der Handwerksbetrieb kann seine Zahlungsart im Portal aktualisieren; bei technisch geeigneten Kartenfehlern kann beeBAAHM einen angekündigten erneuten Einzugsversuch vornehmen. Ist die Rechnung weiterhin offen, folgt regelmäßig nach sieben Tagen eine Zahlungserinnerung und nach zehn Tagen eine letzte Zahlungsaufforderung mit dem konkreten Datum einer möglichen Beschränkung. Bleibt die Zahlung aus, darf beeBAAHM den Zugang frühestens 14 Kalendertage nach dem ersten bestätigten Zahlungsfehler vorübergehend auf Rechnungen, Zahlungsart, Vertragsverwaltung und Support beschränken. Die Mitteilung über die Beschränkung erfolgt spätestens bei deren Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger und nennt die konkrete Rechnung, den offenen Betrag, die maßgeblichen Tatsachen und diese Vertragsgrundlage. Vertrags- und Abrechnungsdaten werden nicht gelöscht. Nach vollständigem Ausgleich wird der volle Zugang ohne unangemessene Verzögerung, technisch grundsätzlich automatisch, wiederhergestellt. Das Recht beider Parteien zur Kündigung nach Abschnitt 28 bleibt unberührt.
21.13Keine automatischen Mahngebühren: Für automatische Einzugswiederholungen, Zahlungserinnerungen, die letzte Zahlungsaufforderung und die vorübergehende Zugangsbeschränkung erhebt beeBAAHM derzeit keine gesonderte Mahn-, Rücklastschrift- oder Bearbeitungspauschale. Gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs sowie konkret nachgewiesene Fremdkosten bleiben unberührt, werden aber nicht automatisiert als Pauschale berechnet.
22.1Rechnungen werden in elektronischer Form im Portal zum Abruf und Download bereitgestellt. Der Handwerksbetrieb erhält an seine hinterlegte E-Mail-Adresse eine Benachrichtigung mit einem Link zum Rechnungsbereich; die Rechnungs-PDF wird nicht zwingend als E-Mail-Anhang versandt. Der Handwerksbetrieb stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu und ist dafür verantwortlich, seine E-Mail-Adresse aktuell zu halten sowie Rechnungen im Portal abzurufen.
22.2Da Handwerksbetriebe als Unternehmer (§ 14 BGB) handeln, gilt: Einwendungen gegen die Höhe oder Berechtigung einer Rechnung sind innerhalb von zwei Monaten ab Zugang der Rechnung schriftlich oder per E-Mail an [email protected] zu erheben und zu begründen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gilt die Rechnung als anerkannt. beeBAAHM wird auf diese Folge bei Rechnungsversand gesondert hinweisen. Diese Regelung gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern und findet keine Anwendung auf Verbraucher.
22.3Wird eine bereits bezahlte Rechnung berechtigt storniert oder korrigiert, erstellt beeBAAHM einen gesonderten Storno-, Änderungs- oder Korrekturbeleg mit eindeutigem Bezug zur ursprünglichen Rechnung. Ein Gutschriftsbetrag kann nach Maßgabe von Abschnitt 21.10 mit einer neuen Rechnung verrechnet werden; nur ein danach verbleibender Erstattungsbetrag wird grundsätzlich über die ursprünglich verwendete Zahlungsart zurückgezahlt. Bank- und Zahlungsdienstleisterlaufzeiten können dazu führen, dass eine Rückzahlung erst einige Tage später sichtbar wird. Die ordentliche Kündigung eines Abonnements zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode führt für sich genommen nicht zu einer anteiligen Erstattung der bereits fälligen Vergütung.
23.1Handwerksbetriebe sehen Projekte in den Gewerken und Regionen, die sie in ihrem Profil hinterlegt haben.
23.2Die Bewerbung auf ein Projekt erfolgt über die plattforminternen Funktionen. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren pro Bewerbung oder Kontakt an – die Nutzung ist mit dem Abonnement abgegolten.
23.3beeBAAHM garantiert weder eine bestimmte Anzahl an Projekten noch das Zustandekommen von Aufträgen. Die Auswahl des Handwerksbetriebs durch den Kunden erfolgt eigenständig.
24.1Das Ranking der Handwerkerprofile bei der Anzeige passender Projekte basiert auf einem Algorithmus, der unter anderem folgende Hauptparameter berücksichtigt: Relevanz des Gewerks, geografische Nähe, Aktivität auf der Plattform, Bewertungen sowie weitere Faktoren zur Sicherstellung von Vielfalt und Fairness.
24.2beeBAAHM behält sich vor, die Parameter und ihre Gewichtung jederzeit anzupassen.
25.1Handwerksbetriebe verpflichten sich, bei der Registrierung und während der gesamten Vertragslaufzeit wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere zu:
25.2Handwerksbetriebe dürfen sich nur auf Projekte bewerben, für die sie tatsächlich qualifiziert und berechtigt sind. Bewerbungen auf Projekte, die nicht durch die eigene Qualifikation gedeckt sind, sind untersagt.
25.3Handwerksbetriebe verpflichten sich zur Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zur:
25.4Die Verantwortung für die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben liegt vollständig beim Handwerksbetrieb. beeBAAHM stellt lediglich die technische Infrastruktur bereit und übernimmt keine Prüfung oder rechtliche Bewertung der durch den Handwerksbetrieb gegenüber Kunden bereitgestellten Inhalte, Angebote oder Verträge.
25.5Personenbezogene Daten von Kunden, die der Handwerksbetrieb über die Plattform erhält, dürfen ausschließlich für die Bearbeitung des konkreten Projekts verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte oder Verwendung für plattformfremde Werbung ist untersagt.
25.6Es ist untersagt, die Plattform zu umgehen, indem Aufträge bewusst außerhalb von beeBAAHM abgewickelt werden, um Plattformgebühren zu umgehen. Eine direkte Zusammenarbeit mit einmal vermittelten Kunden bei späteren Projekten bleibt selbstverständlich erlaubt.
25.7Mängelrüge: Sollten Leistungen von beeBAAHM Mängel aufweisen (z. B. fehlerhafte Funktionen der Plattform), sind diese unverzüglich nach Kenntniserlangung in Textform an [email protected] zu melden, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen. Nicht rechtzeitig gerügte Mängel können zum Verlust von Mängelansprüchen führen, soweit dies dem Handwerksbetrieb zumutbar ist.
26.1Die Durchführung von Aufträgen, die unter Verstoß gegen die Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) ausgeführt werden sollen, ist strikt untersagt. Dies gilt auch für Vorbereitungshandlungen, die darauf abzielen, Aufträge außerhalb von beeBAAHM unter Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen abzuwickeln.
26.2Bei Tätigkeiten, deren Erbringung oder Vergütung durch gesetzliche Bestimmungen reglementiert ist (z. B. bestimmte Leistungen von Architekten und Ingenieuren, Vermessungsleistungen, gesundheitsnahe Tätigkeiten), ist der Handwerksbetrieb verpflichtet, die Einhaltung solcher Beschränkungen sicherzustellen.
26.3Verstöße gegen diese Pflichten berechtigen beeBAAHM zur sofortigen Sperrung und außerordentlichen Kündigung.
beeBAAHM ist ein Online-Vermittlungsdienst im Sinne der EU-Verordnung 2019/1150 („P2B-Verordnung"). Daraus ergeben sich für Handwerksbetriebe folgende Rechte:
27.1Internes Beschwerdemanagement
Handwerksbetriebe können sich über Maßnahmen oder Verhaltensweisen von beeBAAHM kostenlos beschweren, insbesondere bei:
Beschwerden können per E-Mail an [email protected] gerichtet werden.
beeBAAHM bearbeitet Beschwerden zeitnah, transparent und diskriminierungsfrei. Beschwerden sind innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis der angegriffenen Entscheidung möglich.
27.2Mediation
Bei Streitigkeiten, die nicht im Rahmen des internen Beschwerdemanagements gelöst werden können, kann ein Mediationsverfahren bei einer der folgenden Mediationsstellen eingeleitet werden:
Bitkom Servicegesellschaft mbH
Albrechtstr. 10, 10117 Berlin
E-Mail: [email protected]
Bundesverband Onlinehandel e.V. – Mediationsstelle
Friedrichstraße 123, 10117 Berlin
E-Mail: [email protected]
Vor Einleitung eines Mediationsverfahrens bitten wir, das Anliegen zunächst über das interne Beschwerdemanagement zu klären.
Die Möglichkeit der Mediation berührt nicht das Recht des Handwerksbetriebs, jederzeit den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.
28.1beeBAAHM kann den Zugang von Handwerksbetrieben sperren oder den Vertrag außerordentlich kündigen, insbesondere bei:
28.2Begründung und Vorlauf nach P2B-Verordnung:
28.3Ausnahmen von der 30-Tage-Frist: Die 30-Tage-Frist für die vollständige Beendigung entfällt nur, soweit beeBAAHM aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung nicht zur Einhaltung der Frist berechtigt ist, ein zwingender Grund nach dem anwendbaren Recht die sofortige Beendigung rechtfertigt oder ein Handwerksbetrieb wiederholt gegen diese AGB verstoßen hat. Soweit rechtlich zulässig, wird die konkrete Begründung unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt.
28.4Gegendarstellung und Beschwerde: Nach Erhalt einer Beschränkungs-, Aussetzungs- oder Kündigungsmitteilung kann der Handwerksbetrieb die Tatsachen und Umstände über das interne Beschwerdemanagement nach Abschnitt 27 klären und jederzeit in Textform Stellung nehmen. Eine Stellungnahme innerhalb von 14 Tagen ermöglicht regelmäßig eine besonders zügige Prüfung, schließt eine spätere zulässige Beschwerde jedoch nicht aus. Wird die Maßnahme aufgehoben, stellt beeBAAHM den Zugang einschließlich der zuvor verfügbaren Daten ohne unangemessene Verzögerung wieder her.
28.5Selbstkündigung: Handwerksbetriebe können ihr Konto und Abonnement jederzeit selbst über die Plattform kündigen (siehe Abschnitt 21.9).
28.6Während einer Sperrung bleibt der Handwerksbetrieb zur Zahlung der vereinbarten Grundgebühr verpflichtet, soweit die Sperrung von ihm zu vertreten ist.
29.1beeBAAHM haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
29.2Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
29.3Eine darüber hinausgehende Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen.
29.4beeBAAHM haftet nicht für:
29.5Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
29.6Freistellung: Nutzer stellen beeBAAHM von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer von ihnen zu vertretenden Rechtsverletzung ergeben (insbesondere bei Verstößen gegen Datenschutz-, Urheber-, Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzrecht). Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
30.1Eine Aufrechnung gegen Forderungen von beeBAAHM ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
30.2Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber beeBAAHM ist nur zulässig, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
31.1beeBAAHM ist berechtigt, die Vertragsbeziehung mit einem Vorlauf von vier Wochen auf ein mit beeBAAHM gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Verschmelzung, eines Verkaufs oder einer Umstrukturierung an einen Dritten zu übertragen.
31.2Im Falle einer solchen Übertragung hat der Nutzer das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung. Im Voraus bezahlte Vergütungen werden in diesem Fall anteilig zurückerstattet.
32.1beeBAAHM kann diese AGB anpassen, wenn dies aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Weiterentwicklungen oder erweiterter Funktionen erforderlich ist und für die Nutzer zumutbar ist.
32.2Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden per E-Mail oder über die Plattform mitgeteilt.
32.3Nutzer können den Änderungen innerhalb dieser Frist widersprechen. Bei Widerspruch ist beeBAAHM berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb der Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen.
32.4beeBAAHM wird in der Mitteilung ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
33.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.
33.2Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz von beeBAAHM.
34.1Verbraucherschlichtung: beeBAAHM ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die frühere europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt; ein Verweis auf diese Plattform erfolgt daher nicht mehr.
34.2Spezielle Streitbeilegungsregelungen für Handwerksbetriebe (Beschwerdemanagement und Mediation nach P2B-Verordnung) finden sich in Abschnitt 27.
35.1Vertragssprache ist Deutsch.
35.2Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
35.3Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.
Wir wünschen dir viel Erfolg mit beeBAAHM – egal ob als Kunde auf der Suche nach dem passenden Handwerker oder als Handwerksbetrieb auf der Suche nach den passenden Projekten. Falls du Fragen hast, sind wir jederzeit über [email protected] erreichbar.
