Mit dem Handwerker-Bonus kannst du Arbeitskosten steuerlich geltend machen. So muss die Rechnung aussehen, damit das Finanzamt mitspielt.

Beim Handwerker-Bonus kannst du 20 Prozent begünstigter Arbeitskosten steuerlich geltend machen, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Dafür brauchst du eine klare Rechnung und eine unbare Zahlung.
Du lässt das Bad abdichten, eine Tür reparieren oder den Elektriker kommen. Am Ende liegt die Rechnung da. Und genau jetzt entscheidet sich, ob du beim Finanzamt Geld liegen lässt.
Der Handwerker-Bonus nach § 35a EStG klingt trocken. Er ist aber ziemlich praktisch: 20 Prozent bestimmter Handwerkerkosten können direkt deine Einkommensteuer mindern. Maximal sind 1.200 Euro pro Jahr drin.
Die kurze Rechnung:
Begünstigte Kosten bis 6.000 Euro pro Jahr.
Davon 20 Prozent.
Macht bis zu 1.200 Euro Steuerermäßigung.
Wichtig: Das ist kein Rabatt vom Handwerker. Und es ist keine Förderung, die dir vorab überwiesen wird. Es ist ein Steuerabzug in deiner Einkommensteuererklärung.
Begünstigt sind Handwerkerleistungen für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung in deinem Haushalt. Also Arbeiten an einer Wohnung oder einem Haus, das bereits besteht.
Typische Beispiele:
Malerarbeiten in der Wohnung.
Reparatur von Türen, Fenstern oder Boden.
Wartung oder Reparatur der Heizung.
Austausch einer Armatur.
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Baukalkulator und Angebotsberater · Kramer Projektkalkulation
Baukalkulator mit Fokus auf Angebotsprüfung, Nachträge und realistische Kostenbilder im Ausbau und in der Modernisierung.
Arbeitskosten für Montage, Reparatur oder Instandhaltung.
Nicht alles auf der Rechnung zählt. Material ist grundsätzlich nicht begünstigt. Die neue Armatur, die Fliesen oder die Farbe gehören also nicht in den Bonus. Arbeitslohn, Fahrtkosten und bestimmte Maschinenkosten können dagegen zählen, wenn sie sauber ausgewiesen sind.
Merksatz: Das Finanzamt interessiert sich nicht für die schöne neue Fliese. Es interessiert sich für die Arbeit daran.
Hier passieren die meisten Fehler. Auf der Rechnung muss erkennbar sein, welcher Teil Arbeitskosten sind. Ein einziger Satz wie "Badarbeiten pauschal 3.000 Euro" hilft dir wenig.
Bitte den Betrieb am besten schon vor Auftrag darum:
Arbeitskosten getrennt ausweisen.
Fahrtkosten getrennt oder nachvollziehbar ausweisen.
Maschinenkosten getrennt ausweisen, wenn sie berechnet werden.
Materialkosten separat aufführen.
Rechnungsadresse und Leistungsort klar nennen.
Der Betrieb muss keine Steuerberatung leisten. Aber eine klare Rechnung ist normale Projektpflege. Sie hilft dir, dem Finanzamt und oft auch später bei Gewährleistung oder Verkauf.
Für den Handwerker-Bonus brauchst du zwei Dinge: eine Rechnung und eine Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Barzahlung wird nicht anerkannt. Auch dann nicht, wenn du eine Quittung hast.
Das fühlt sich streng an, ist aber einfach zu merken: Kein Kontoauszug, kein Bonus.
Überweise also den Rechnungsbetrag. Bewahre Rechnung und Zahlungsnachweis auf. Du musst sie in der Steuererklärung meist nicht direkt mitschicken, solltest sie aber auf Nachfrage vorlegen können.
Der Bonus ist für Arbeiten im bestehenden Haushalt gedacht. Beim Neubau bis zur Fertigstellung wird es schwierig. Auch öffentlich geförderte Maßnahmen können ausgeschlossen sein, wenn für dieselbe Einzelmaßnahme ein zinsverbilligtes Darlehen oder ein steuerfreier Zuschuss genutzt wird.
Ein Beispiel: Du lässt eine energetische Maßnahme fördern. Dann solltest du nicht automatisch dieselben Kosten zusätzlich als Handwerkerleistung ansetzen. Hier ist Vorsicht besser als späterer Ärger.
Auch wichtig: Kosten, die bereits als Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, dürfen nicht einfach noch einmal über den Handwerker-Bonus laufen.
Du musst kein Haus besitzen. Auch Mieter können begünstigte Kosten nutzen, wenn sie in der Nebenkostenabrechnung oder einer Vermieterbescheinigung erkennbar sind. Zum Beispiel für Hausmeister, Wartung oder Reparaturen, soweit die Voraussetzungen passen.
Das ist ein bisschen wie Kleingeld in der Winterjacke. Man findet es nur, wenn man wirklich in die Tasche schaut.
Prüfe deshalb deine Nebenkostenabrechnung. Manche Verwaltungen weisen haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bereits gesondert aus. Wenn nicht, kannst du nach einer Bescheinigung fragen.
Vor Auftrag sagen: Bitte Arbeitskosten getrennt ausweisen.
Rechnung prüfen: Material und Arbeit müssen unterscheidbar sein.
Unbar zahlen: Überweisung statt Bargeld.
Unterlagen ablegen: Rechnung und Zahlungsnachweis speichern.
In der Steuererklärung eintragen: Handwerkerleistungen nach § 35a EStG.
Bei Förderung prüfen: Keine doppelte Begünstigung derselben Kosten.
Das ist keine Magie. Es ist eher wie ein sauber beschrifteter Ordner. Langweilig, aber später sehr angenehm.
Bis zu 1.200 Euro Handwerker-Bonus sind möglich. Aber nur, wenn die Rechnung passt und du unbar zahlst. Die wichtigste Bitte an deinen Handwerker lautet deshalb nicht kompliziert: Arbeitskosten bitte getrennt ausweisen.
So wird aus einer normalen Rechnung ein Beleg, mit dem das Finanzamt arbeiten kann. Und aus einem Handwerkertermin vielleicht ein spürbarer Steuervorteil.
Tell us briefly what we should take care of.